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Genehmigung

Anzeige und Abnahme: der Ablauf Schritt für Schritt

Kurz vor Einlass entscheidet sich, ob dein Modul in Betrieb gehen darf. So laufen Anzeige, Unterlagen und Abnahme ab, und das übernehmen wir für dich.

Lesezeit 7 Min. · Stand Oktober 2026

Schritt 1: Aufstellung anzeigen

Genehmigungspflichtige Fliegende Bauten dürfen erst in Betrieb gehen, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsicht am Einsatzort unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt wurde. Die Anzeige kommt zusätzlich zur Anmeldung der Veranstaltung. Verantwortlich ist, wer die Anlage aufstellt oder in Gebrauch nimmt. Empfohlen wird, dass der Veranstalter anzeigt.

Die Anzeige kann je nach Behörde formlos erfolgen. Als Beispiel nennt Dortmund folgende Unterlagen:

  • eine detaillierte Auflistung aller geplanten Fliegenden Bauten
  • eine Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung jedes Baus
  • Kontaktdaten von Aufsteller oder Nutzer als Ansprechpartner
  • den Gebührenschuldner
  • einen Terminvorschlag für die Abnahme

Ohne diese Angaben findet keine Abnahme statt, und die Anlagen dürfen nicht in Betrieb genommen werden.

Schritt 2: Montage vorbereiten

Die Abnahme ist der Termin, auf den die Montage hinarbeitet. Dein Zeitplan braucht deshalb einen Puffer: Das Modul muss vollständig montiert, verankert und ausgerüstet sein, bevor die Behörde kommt. Rettungswege müssen frei, Treppen und Geländer fertig, Elektro und Beleuchtung angeschlossen sein.

Schritt 3: Abnahme

Die Abnahme führen wir selbst durch, am Ende der Montage und in jedem Fall vor der Nutzung. Wir prüfen, ob die Anlage wie genehmigt steht und sicher betrieben werden kann. Das Prüfbuch liegt dabei vor. Verlangt die Bauaufsicht zusätzlich eine eigene Abnahme, stimmen wir den Termin mit ihr ab und begleiten sie. Typische Prüfpunkte sind:

  • Aufstellung entsprechend der Ausführungsgenehmigung
  • Standsicherheit, Verankerung oder Ballastierung, tragfähiger Untergrund
  • Treppen, Geländer, Absturzsicherungen
  • Rettungswege, Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung
  • Elektroinstallation und Brandschutzeinrichtungen

Die Behörde kann Auflagen erteilen oder Aufstellung und Gebrauch untersagen, wenn Betriebs- oder Standsicherheit nicht gegeben sind oder von der Genehmigung abgewichen wird.

Schritt 4: Betrieb und Nachabnahmen

Anzeige und Ergebnis der Abnahme werden im Prüfbuch eingetragen. Steht ein Fliegender Bau längere Zeit am selben Ort, kann die Behörde aus Sicherheitsgründen Nachabnahmen durchführen. Für mehrwöchige Festivals oder Pop-up-Standzeiten solltest du das einplanen.

Checkliste für die Woche vor der Montage

Diese Punkte klären wir mit dir gemeinsam:

  • Prüfbuch und Kopie der Ausführungsgenehmigung liegen vor
  • Anzeige ist bei der zuständigen Behörde eingegangen und bestätigt
  • Abnahmetermin ist vereinbart und im Montageplan hinterlegt
  • Ansprechpartner vor Ort ist benannt, Telefonnummer ist hinterlegt
  • Gebührenschuldner ist geklärt
  • Rettungswegeplan und Standortplan liegen aus

Häufige Fragen

Wer meldet die Aufstellung an?

Verantwortlich ist, wer den Bau aufstellt oder in Gebrauch nimmt. Üblich und empfohlen ist, dass der Veranstalter anzeigt. Das regeln wir im Vertrag.

Was, wenn die Abnahme nicht rechtzeitig stattfindet?

Dann darf das Modul nicht in Betrieb gehen. Deshalb bauen wir den Abnahmetermin mit Puffer in den Montageplan ein.

Muss immer abgenommen werden?

Die Behörde kann eine Abnahme verlangen. Bei bestimmten Bauten, zum Beispiel Zelten über 75 m² oder Tribünen, ist sie regelmäßig vorgesehen.

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