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Sicherheit

Brandschutz und Rettungswege bei Modulen auf dem Festival

Zwei Rettungswege, kurze Wege, frei gehaltene Ausgänge: Worauf es bei begehbaren Containermodulen ankommt und welche Zahlen als Orientierung dienen.

Lesezeit 8 Min. · Stand Oktober 2026

Wo gilt welches Regelwerk?

Die Versammlungsstättenverordnung gilt für Gebäude ab mehr als 200 Besuchern. Sie erfasst bei Freiflächen nur ortsfeste, dauerhafte Anlagen. Temporäre Musikfestivals auf Freiflächen fallen laut der bayerischen Erläuterung nicht darunter. Tribünen und Bühnen bei Freiveranstaltungen sind meist Fliegende Bauten und richten sich nach den Vorgaben für Fliegende Bauten.

In der Praxis arbeiten Behörden und Sachverständige trotzdem mit den Werten der Verordnung als Maßstab, besonders bei begehbaren, mehrgeschossigen Modulen. Das Sicherheitskonzept der Veranstaltung ist der Rahmen, in den dein Modul passen muss.

Rettungswege

Als Orientierung aus der Verordnung:

  • Zwei voneinander unabhängige Rettungswege sind der Grundsatz.
  • Der Weg im Versammlungsraum bis zum nächsten Ausgang darf höchstens 30 m betragen.
  • Rettungswege müssen mindestens 1,20 m breit sein. Je 200 Personen ist ein Modul von 2 × 0,60 m anzusetzen.
  • Räume mit mehr als 100 m² Grundfläche brauchen zwei Ausgänge.
  • Rettungswege führen ins Freie und enden an einer öffentlichen Verkehrsfläche oder einem Sammelplatz.
  • Rettungswege müssen freigehalten und gekennzeichnet werden.

Wichtig für Container-Module: Balkone und Dachterrassen ohne direkte Treppenverbindung zum Grundstück gelten nicht als Rettungsweg. Deshalb planen wir Treppen von Anfang an mit, sobald eine Terrasse oder ein Obergeschoss genutzt wird.

Brandschutz im Modul

Je nach Konzept spielen folgende Punkte eine Rolle:

  • Materialwahl: Dämmstoffe und Verkleidungen nach den Vorgaben des Brandschutzkonzepts, bei Versammlungsstätten nichtbrennbar oder entsprechend eingestuft
  • Tragende Bauteile bei mehrgeschossigen Anlagen: höhere Feuerwiderstandsanforderungen, sofern die Verordnung greift
  • Feuerlöscher, Rauchmelder, Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung
  • Elektrik: fachgerechte Installation, Prüfung, Absicherung
  • Küchen- und Barbetrieb: Abluft, Gasflaschen, Frittieren und Kochen gesondert betrachten

Wir liefern Zuarbeit für das Brandschutzkonzept: Grundrisse, Flucht- und Rettungswegeplan, Materialangaben und Nutzungsbeschreibung.

Personenzahl und Belegung

Als Orientierungswerte nennt die Erläuterung pauschal zwei Besucher pro Quadratmeter bei Sitz- und Stehplätzen und einen Besucher pro Quadratmeter bei Ausstellungsräumen. Für Dachterrassen und Obergeschosse legen wir mit dir eine zulässige Personenzahl fest, die später am Eingang des Moduls ausgehängt wird.

Betreiber und Veranstalter

Die Betriebspflichten liegen beim Betreiber: Rettungswege freihalten, die genehmigte Besucherzahl nicht überschreiten, technische Einrichtungen betreiben, Anwesenheitspflichten einhalten. Ein Sicherheitskonzept und ein Ordnungsdienst sind bei größeren Veranstaltungen vorgesehen. Stimme dich mit dem Veranstalter ab, wie dein Modul in dessen Konzept eingebunden ist.

Häufige Fragen

Braucht jedes Modul ein eigenes Brandschutzkonzept?

Meist wird das Modul in das Konzept der Veranstaltung eingebunden. Wir liefern die Unterlagen dafür.

Darf ich auf der Dachterrasse feiern?

Ja, wenn Statik, Geländer, Personenzahl und Rettungsweg über eine Treppe geklärt sind.

Wer legt die zulässige Personenzahl fest?

Die Behörde im Zusammenspiel mit dem Sicherheitskonzept. Wir liefern die Berechnungsgrundlage.

Fragen zu deinem Vorhaben?

Wir ordnen es ein und planen den Weg mit dir.

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