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Genehmigungs-Guide

Vom Entwurf zum zugelassenen Modul

Fliegende Bauten, Prüfbuch, Anzeige und Abnahme in fünf Schritten. Verständlich erklärt für Marken, Agenturen und Veranstalter.

Warum das Thema wichtig ist

Ein Sponsorenmodul ist ein Bauwerk, das viele Menschen betreten. Sobald es mehrgeschossig ist oder eine Dachterrasse hat, prüfen Behörden Statik, Brandschutz und Rettungswege. Wer den Weg kennt, plant ihn ein und hat am Einlass keine Überraschungen.

Viele Module sind Fliegende Bauten: Anlagen, die dafür geeignet und bestimmt sind, an wechselnden Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Für sie gibt es einen geregelten Ablauf, den wir hier erklären.

Der Weg in fünf Schritten

Einordnung: Fliegender Bau oder nicht?

Am Anfang steht die Frage, wie dein Vorhaben baurechtlich einzuordnen ist. Wird das Modul für wiederholte Einsätze an wechselnden Orten gebaut, betreten Besucher es, hat es mehrere Geschosse oder eine Dachterrasse? Dann spricht viel für einen Fliegenden Bau. Bei langer Standzeit an einem Ort kann stattdessen eine Baugenehmigung nötig sein.

  • Wir ordnen dein Vorhaben ein und sprechen es bei Bedarf mit der Bauaufsicht ab.
  • Wir prüfen, ob eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht greift.

Mehr zu Fliegenden Bauten · Abgrenzung zur Baugenehmigung

Häufige Fragen

Brauche ich immer eine Abnahme?

Die Behörde kann sie verlangen. Bei bestimmten Bauten wie Zelten über 75 m² Grundfläche oder Tribünen ist sie regelmäßig vorgesehen. Wir fragen früh nach, ob und wann abgenommen wird.

Wer haftet für die Sicherheit?

Verantwortlich ist, wer den Bau aufstellt oder in Gebrauch nimmt, zunächst der Veranstalter, sofern er die Verantwortung nicht übertragen hat. Der Grundstückseigentümer hat Pflichten bei der Verkehrssicherung. Das regeln wir vertraglich.

Gilt das Prüfbuch in jedem Bundesland?

Nach der Musterbauordnung gelten Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer. Die Aufstellung wird trotzdem am Einsatzort angezeigt, und örtliche Auflagen sind möglich.

Reicht die Genehmigung der Veranstaltung?

Nein. Sie ersetzt weder Ausführungsgenehmigung noch Anzeige oder Abnahme.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bauordnungsrecht ist Landesrecht: Anforderungen, Fristen und Gebühren unterscheiden sich je Bundesland und Behörde. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Wir klären den Genehmigungsweg mit dir

Schildere uns dein Vorhaben. Wir ordnen es ein und sagen dir, was zu tun ist.

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